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Atomausstieg: Stromanbieter E.ON reicht Verfassungsbeschwerde ein15.11.2011, 13:53 Uhr
Es war schon seit einiger Zeit als Möglichkeit angekündigt worden, jetzt ist es eine Tatsache. Der größte deutsche Energiekonzern E.ON hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, weil der Stromanbieter seine grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte durch den Atomausstieg verletzt sieht. Der Schaden sei gegenüber der Bundesregierung mit einem „hohen einstelligen Milliardenbetrag“ beziffert worden, so ein Sprecher des Unternehmens. Er betonte, dass es bei der Klage nicht um eine Rücknahme der Energiewende insgesamt gehe. Es gehe um einen Eingriff in die Eigentumsrechte, der ohne entsprechende Entschädigung aus Sicht von E.ON verfassungswidrig sei.
Große Stromanbieter von Atomausstieg finanziell belastet
Damit ist E.ON der erste der vier großen Stromanbieter, der die angekündigten juristischen Schritte gegen den Atomausstieg tatsächlich in eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht umsetzt. Der „öffentliche Wille zur Energiewende“ werde dadurch ausdrücklich nicht in Frage gestellt, so der Sprecher. Aber eine frühzeitige Stilllegung der Atomkraftwerke komme einem Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentum sowie der Berufs- und Gewerbefreiheit gleich. Noch vor einem Jahr hatten die großen Energiekonzerne die Laufzeitverlängerung gefeiert, die von der Bundesregierung beschlossen worden war. Keiner konnte damals absehen, dass nur wenige Monate später die Atomkatastrophe von Fukushima alles verändern würde. Deutschland hat seitdem eine Energiewende beschlossen und bereits acht der ältesten Atomkraftwerke für immer stillgelegt. Der Rest der AKW soll in den kommenden zehn Jahren schrittweise folgen.
Weitere Klagen der Stromanbieter möglich
Die Entschädigungsforderung begründet der Stromanbieter damit, dass er den vor dem Atomausstieg zu günstigen Strompreisen verkauften Strom nun teurer produzieren oder sogar von anderen Energieversorgern einkaufen müsse, um seine Kunden zu bedienen. Zudem schlagen hohe Abschreibungen und Rückstellungen zu Buche. Es handele sich quasi um eine „Entwertung der Investitionen“, sagte der Konzernsprecher. Auch die anderen drei Stromanbieter, die vom Atomausstieg betroffen sind, haben zumindest die Prüfung juristischer Schritte angekündigt. Vattenfall hat in verschiedenen Erklärungen betont, dass man eine finanzielle Kompensation von der Bundesregierung erwarte und hält eine außergerichtliche Einigung für möglich. Die Bundesregierung ist von der Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs überzeugt. Das war sie auch bei der umstrittenen Brennelementesteuer, gegen die E.ON und RWE bereits erfolgreich vor den zuständigen Finanzgerichten geklagt haben. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht hier aber noch aus.