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Stromanbieter nicht an der Haustür wechseln23.11.2011, 15:52 Uhr
Gerade in letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Vertreter, die Stromkunden an der Haustür zum Wechsel ihres Stromanbieters bewegen wollen. Grundsätzlich gibt es natürlich auch seriöse Energieberater, die im Rahmen einer umfassenden Beratung auch die Gas- und Strompreise des Kunden durchchecken. Allerdings kommen diese Berater nicht unangemeldet oder gar ungebeten an die Tür und versuchen in der Regel auch keine bestimmten Produkte zu verkaufen. Denn genau hier ist das Problem: Die Vertreter arbeiten meist auf Provisionsbasis und versuchen, die teuersten Produkte bestimmter Stromanbieter zu verkaufen. Manche geben sich sogar explizit als Mitarbeiter des örtlichen Grundversorgers aus, wovon der Energieanbieter aber in der Regel überhaupt nichts weiß.
Stromanbieter wissen meist nichts von den Vertretern
Verbraucherschützer und Stromanbieter weisen gleichermaßen darauf hin, dass seriöse Energieversorger keine Mitarbeiter unangemeldet auf Kundenfang aussenden. Zudem könnten sich echte Mitarbeiter jederzeit gegenüber den Kunden ausweisen, was die Vertreter auf Nachfrage nicht können. Die Annahme, dass ein Vertreter für den Versorger tätig ist, ist für die Stromkunden aber besonders verwirrend, denn im Glauben, mit einem Mitarbeiter des eigenen Stromanbieters zu sprechen, vertrauen sie auf dessen Aussagen zu den vermeintlich günstigeren Stromtarifen. Dazu zeigen die angeblichen Berater meist irgendwelche Vergleichszahlen auf dem Computer, die aber mit einem echten Stromrechner nicht viel zu tun haben, weil nur die Tarife angezeigt werden, die für den Berater von Vorteil sind.
Stromanbieter unfreiwillig gewechselt? Widerrufsrecht nutzen!
Fragwürdig ist auch die Praxis, dass viele der Haustür-Vertreter die Verbraucher mit angeblichen Sonderangeboten, die aber nur sofort abgeschlossen werden können, unter Druck setzen. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Kunden in der Regel auf einen eigenen Strompreisvergleich verzichten, der die ungünstigen Strompreise oder langfristige Konditionen entlarven würde. Auch informieren die „Berater“ meist nicht oder nur unzureichend über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht, von dem die Kunden binnen zwei Wochen Gebrauch machen können. Wer also vorschnell eine Unterschrift geleistet hat, kann dies innerhalb der Frist rückgängig machen. Achtung: Einige Fälle sind bekannt, in denen sogar Unterschriften gefälscht wurden oder der Vertreter nach Einsicht der letzten Rechnung den Stromanbieter eigenmächtig im Namen des Kunden gewechselt hat. Deswegen sollten Verbraucher nach einem solchen Besuch verstärkt darauf achten, ob irgendwelche Vertragsunterlagen zugeschickt werden oder ungewöhnliche Abbuchungen vorgenommen werden. Am besten gewähren Kunden von vornherein keinem Fremden Einsicht in Ihre Stromunterlagen, damit keine Daten missbraucht werden können.