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Strompreise: Bundesnetzagentur legt Höhe der Netzumlage fest

Strompreise: Bundesnetzagentur legt Höhe der Netzumlage fest16.12.2011, 14:44 Uhr

  Ab dem 1. Januar 2012 müssen alle Stromkunden, die weniger als 100.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, eine zusätzliche Netzumlage in Höhe von 0,151 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Dies betrifft sowohl private Verbraucher als auch gewerbliche Kunden, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Für einen durchschnittlichen Haushalt werden somit bei einem angenommenen jährlichen Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden etwa sieben Euro mehr im Jahr anfallen. Das entspricht einer Erhöhung der Strompreise durch die Netzumlage von etwa einem Prozent. Notwendig wurde diese neue Umlage durch eine gesetzliche Regelung, die sowohl die Kunden als auch die Stromanbieter verärgert. Vor allem die kurzfristige Einführung stelle die Energieversorger vor einige Probleme, weil die Festlegung der Netzumlage zu spät komme, um noch bis zum Jahreswechsel berücksichtigt werden zu können, so die Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Hildegard Müller.
 

Neue Netzumlage wird bundesweit auf Strompreise erhoben

Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Gesetzgebung für den Atomausstieg auch die Stromnetzentgeltverordnung geändert. Bislang wurde Kunden, die Heizstrom bezogen haben, ein Rabatt auf die Strompreise in Form vergünstigter Netznutzungsentgelte gewährt. Ebenso war es mit gewerblichen Kunden, die einen hohen Stromverbrauch hatten. Bezahlt wurden diese Rabatte durch eine Umlage der Kosten auf die anderen Verbraucher des entsprechenden Netzgebiets. Mit der Neuregelung der Verordnung besteht für Großverbraucher nunmehr die Möglichkeit, sich komplett von der Zahlung von Netzentgelten befreien zu lassen. Diese Rabatte werden aber nunmehr bundesweit auf die Strompreise aller Verbraucher umgelegt.
 

Auch viele mittlere Betriebe müssen höhere Strompreise zahlen

Große Kritik gibt es auch deswegen, weil die Befreiung nur für die Industriebetriebe möglich ist, die extrem viel Strom verbrauchen, während viele mittelständische Betriebe, die ihren Stromverbrauch in den letzten Jahren aktiv gesenkt haben, nun noch zusätzlich die höheren Strompreise zahlen müssen. Ursprünglich sollte die Neuregelung auch rückwirkend für 2011 gelten. Dem hat die Bundesnetzagentur allerdings einen Riegel vorgeschoben und festgelegt, dass die Netzumlage sowie die Befreiungen erst ab 1. Januar 2012 gelten. Unverändert bleiben die Rabatte für die Kunden, die Heizstrom beziehen. Ihre Nachlässe sollen nach wie vor auf die lokalen Strompreise im jeweiligen Netzgebiet umgelegt werden. Für die bundesweite Berechnung sind also nur die Rabatte oder Befreiungen der stromintensiven Betriebe relevant. Insgesamt rechnet die Bundesnetzagentur mit einem Volumen der Nachlässe von rund 440 Millionen Euro, die fortan über die Strompreise von allen Kunden finanziert werden.
 



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