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Gericht: Atomsteuer nicht verfassungswidrig13.01.2012, 15:03 Uhr
Nach der Einführung der Brennelementesteuer, die allgemein auch als Atomsteuer bezeichnet wird, waren die vier großen Stromanbieter naturgemäß nicht begeistert. Als die Bundesregierung aber verkündete, trotz des Atomausstiegs weiter an der Erhebung der Steuer festhalten zu wollen, zog ein Energiekonzern nach dem anderen vor Gericht, um die Frage der Rechtmäßigkeit juristisch zu klären. Finanzgerichte in Hamburg und Berlin hatten bereits erhebliche Zweifel an der Brennelementesteuer geäußert. Daraufhin bekamen die klagenden Stromanbieter ihre bereits gezahlten Beträge vorläufig zurück, bis die Frage endgültig vom Bundesfinanzhof geklärt werden kann. Auch der Stromanbieter EnBW wollte dem Beispiel seiner Konkurrenten nun folgen und erhob eine entsprechende Klage beim Finanzgericht in Stuttgart.
Stromanbieter scheitert mit Klage
Anders als die Richter in Hamburg und Berlin sieht das Gericht in Baden-Württemberg allerdings keinen Konflikt der Atomsteuer mit dem Grundgesetz. Nach einer Prüfung der Sachlage kam man dort im Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zu dem Urteil, dass das Gesetz zur Erhebung der Brennelementesteuer verfassungskonform sei (Az: 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11). Damit gibt es nun unterschiedliche Rechtsauffassungen, die eine endgültige Klärung durch den Bundesfinanzhof noch wichtiger machen. Der Stromanbieter EnBW, der die Steuern bereits entrichtet hat, ließ durch einen Sprecher erklären, dass das Gerichtsurteil derzeit geprüft werde.
Letztes Wort zur Brennelementesteuer noch nicht gesprochen
Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Jahr 2010 die Brennelementesteuer fast zeitgleich mit der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung getroffen. Allerdings betonte das Bundesfinanzministerium stets, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen gebe. Die Stromanbieter hatten schon damals juristische Bedenken, verhielten sich aber bis zur Entscheidung für den Atomausstieg ruhig. Insgesamt verspricht sich die Bundesregierung Einnahmen in Höhe zwischen einer und 1,3 Milliarden Euro jährlich durch die Atomsteuer. Durch die Abschaltung mehrerer Atomkraftwerke im vergangenen Jahr hatte sich die ursprüngliche Summe von 2,3 Milliarden Euro allerdings etwas reduziert.