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Atomsteuer: Stromanbieter E.ON und RWE bleiben bei Rechtsauffassung16.01.2012, 15:37 Uhr
Nach der Niederlage des Energieversorgers EnBW vor dem Finanzgericht in Stuttgart sehen die beiden größten Stromanbieter Deutschlands, E.ON und RWE keinen Grund, von ihrer bisherigen Rechtsauffassung bezüglich der Brennelementesteuer abzuweichen. Wie die Zeitung „Die Welt“ berichtet, wollen beide Unternehmen auch zukünftig juristisch gegen weitere Steuerbescheide vorgehen. Im vergangenen Jahr hatten RWE und E.ON bei den Finanzgerichten in Hamburg bzw. Berlin gegen die Erhebung der Atomsteuer geklagt. In beiden Fällen hatten die Richter erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabe geäußert, woraufhin die bereits gezahlten Gelder an die Energiekonzerne vorläufig zurückerstattet wurden. Eine endgültige Klärung durch den Bundesfinanzhof steht allerdings noch aus.
Stromanbieter rechnet mit weiteren Steuerverfahren
Vergangene Woche hatte die Entscheidung des Finanzgerichts Stuttgart für Aufsehen gesorgt, weil die dortigen Richter sich der Rechtsauffassung ihrer Kollegen in Hamburg und Berlin nicht angeschlossen hatten. Sie sehen die Brennelementesteuer als verfassungsgemäß an. Sie verstoße auch nicht gegen das Europarecht, so das Gericht weiter. Somit kann der Stromanbieter EnBW vorerst nicht mit einer Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge rechnen. Wie „Die Welt“ weiter berichtet, erwartet der Energiekonzern E.ON weitere Steuertatbestände, wenn wieder Brennelemente in Atomkraftwerken ausgetauscht werden. Gegen entsprechende Steuerbescheide werde das Unternehmen dann erneut Widerspruch einlegen, sagte ein E.ON-Sprecher der Zeitung.
Atomsteuer bleibt umstritten
Die Brennelementesteuer war im Rahmen der Laufzeitverlängerung im Jahr 2010 beschlossen worden. Schon damals regte sich bei den Stromanbietern Widerstand gegen die Steuer, die laut Bundesfinanzministerium nicht kausal mit den längeren Laufzeiten verknüpft war. Daher wird sie auch nach der Entscheidung zum Atomausstieg beibehalten. Wirklich strittig ist allerdings, ob die Bundesregierung überhaupt eine solche Steuer erheben darf. Während die Richter der Finanzgerichte Hamburg und Berlin dies grundsätzlich bezweifeln, sehen die Stuttgarter Richter dabei überhaupt kein Problem. Wie letztlich der Bundesfinanzhof entscheiden wird, bleibt spannend. Ärgerlich ist die Entscheidung für den Stromanbieter EnBW aber schon deshalb, weil er unter den vier großen Energieversorgern als finanziell besonders stark angeschlagen gilt. Eine Rückzahlung der Atomsteuer wäre also sehr gelegen gekommen.