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Weiter Ärger um Stromanbieter TelDaFax – Frist läuft ab26.01.2012, 16:20 Uhr
In den vergangenen Tagen ist der insolvente Energieversorger TelDaFax erneut in die Kritik geraten, genauer gesagt der Insolvenzverwalter Biner Bähr. Offenbar erhalten viele der Kunden Zahlungsaufforderungen, obwohl sie selbst eigentlich noch Forderungen gegen den in die Pleite gegangenen Stromanbieter haben. Außerdem weisen Vebraucherzentralen erneut darauf hin, dass die Frist für Gläubiger, ihre Forderungen geltend zu machen, am 31. Januar abläuft (siehe auch: Bericht vom 12. Januar auf Stromsparer.de). Das ZDF-Magazin Frontal21 berichtete diese Woche über zahlreiche Fälle, in denen die Insolvenzveraltung Schlussabrechnungen an die Verbraucher geschickt hat und die Verrechnung von offenen Guthaben ablehnt.
Stromanbieter stellt Nachforderungen – Verrechnung unmöglich?
Die Kunden gehen in der Regel davon aus, dass sie ein Guthaben beim Stromanbieter TelDaFax haben, da viele von ihnen ihren Strom bereits per Vorauskasse bezahlt hatten. Die Schlussabrechnungen können natürlich auch Nachforderungen enthalten (beispielsweise aus Gaslieferungen), welche in der Regel aber geringer ausfallen als das bestehende Guthaben. Nach dem Verständnis der meisten Kunden sollten diese Beträge einfach miteinander verrechnet werden. Die Insolvenzverwaltung sieht dies aber anders, weil die Forderungen oft im Namen anderer Konzern-Gesellschaften wie der „TelDaFax Services“ erhoben wurden, während sich der Anspruch der Kunden gegen die TelDaFax Energy richtet. Die Insolvenzverwalter verweisen auf das sogenannte „Trennungsprinzip“, bei dem die Vermögen der verschiedenen Gesellschaften nicht vermischt werden dürften.
Insolvenzverwalter in der Kritik
Diese Rechtsauslegung des Insolvenzverwalters Biner Bähr wird in Fachkreisen aber nicht überall geteilt, so das ZDF in seinem Bericht. Es wurden renommierte Insolvenzexperten zitiert, die diese Praxis als „unzulässige Rechtsauslegung“ bezeichnen. Für den Durchschnittskunden sei damals nicht ersichtlich gewesen, dass er Verträge mit verschiedenen TelDaFax-Gesellschaften abgeschlossen habe. Für den normalen Kunden sei TelDaFax einfach ein Stromanbieter, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Verträge, auf die Biner Bähr sich nun bei den Abrechnungen berufe, seien sittenwidrig, so die Einschätzung der zitierten Experten. Da die Massierung von Firmen im Geflecht von TelDaFax überdies nur der Verschleierung der Zahlungsunfähigkeit gedient habe, dürfe der Insolvenzverwalter nicht von getrennten Gesellschaften ausgehen. Allerdings sieht das Amtsgericht Bonn als Rechtsaufsicht des Insolvenzverfahrens derzeit keinen Grund einzuschreiten. Der Insolvenzverwalter selbst weist die Vorwürfe unterdessen zurück.