Stromlexikon
Ablesung
Der Stromzählerstand wird in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Dies geschieht meist nach Vorankündigung durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers. Je nach Anbieter kann der Zählerstand auch vom Verbraucher abgelesen und an den Stromanbieter übermittelt werden. Einige Zeit nach der Ablesung erfolgt normalerweise die Rechnungsstellung. Ablesungen können auch bei einem Stromwechsel oder einer Freischaltung erforderlich werden.

