Stromlexikon
 

Laufzeitverlängerung - einfach erklärt

 

Unter der Laufzeitverlängerung versteht man die Verlängerung der Restlaufzeiten für Atomreaktoren, die im Atomausstieg der rot-grünen Bundesregierung festgelegt wurden. Die Länge der Laufzeitverlängerung soll bis Herbst 2010 in einem umfassenden Energiekonzept festgelegt werden. Nach dem ursprünglichen Atomausstieg sollten die ältesten Atomreaktoren bereits 2010 abgeschaltet werden.

Siehe auch:

Fukushima heute

EEG-Reform 2016