Günstige Stromtarife zum Jahreswechsel kein Preisgarant für 2017

Strompreiserhöhungen im Laufe des neuen Jahres möglich

Stromabrechnung
 

In wenigen Wochen beginnt das neue Jahr 2017, mit ihm ändert sich der Strompreis in Millionen deutschen Haushalten. Wer nicht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat, muss bei einem Teil der Stromanbieter in Deutschland mit einer Preiserhöhung rechnen. Glücklicher scheinen in dieser Hinsicht Verbraucher zu sein, deren Versorger sich mit einem konstanten Preis gemeldet hat oder sogar die minimale Absenkung ihres Strompreises ankündigte. Allerdings hat das Ganze einen Haken: nur weil zum Jahreswechsel hin keine Anpassung des Strompreises vorgenommen wird, muss der bekannte Strompreis nicht für das gesamte Jahr 2017 hindurch gelten.

Strompreiserhöhung nicht selten im Laufe der kommenden Monate

Einige Stromanbieter gehen bewusst mit Kalkül vor und wissen, dass Stromkunden mit einer Preiserhöhung aktuell nach einem neuen Anbieter suchen und einen Stromvergleich vornehmen. Bewusst wird mit der Tatsache geworben, dass das eigene Unternehmen zum Jahreswechsel 2017 keine Erhöhung des Strompreises vornimmt. Hierdurch soll dem Verbraucher suggeriert werden, dass er in naher Zukunft durchweg von einem stabilen und konstanten Preis profitiert. In manchen Fällen erleben alte und neue Kunden die ganze Wahrheit jedoch wenige Monate später. Nicht selten warten diese Stromkonzerne die Wintermonate und die traditionelle Wechselwelle bei Jahreswechsel ab, nur um im Frühling dann ihre länger geplante Preiserhöhung durchzusetzen.

Unabhängig vom Zeitpunkt des Jahres auf eine Preiserhöhung reagieren

Anders als beispielsweise bei der Autoversicherung, mit ihren festen Stichtagen für einen Wechsel, haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Jahres Ihren Stromanbieter zu wechseln. Falls dieser sogar eine Erhöhung des Strompreises ankündigt, dürfen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses beträgt im Regelfall vier Wochen, unabhängig ob die Erhöhung im November, März oder Juli bei Ihnen eintrifft. Ein Wechsel wird lediglich scheitern, wenn Sie sich für einen Stromvertrag mit einer Mindestlaufzeit entschieden haben. Bei diesen werden Ihnen die meisten Stromanbieter jedoch einen festen Strompreis für die gesamte Laufzeit zusichern. Alle Infos zur Strompreisentwicklung 2017 finden Sie ebenfalls auf stromsparer.de.

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