In verschiedenen deutschen Regionen wird seit Jahren auf eine Vereinheitlichung bei den Netzentgelten gehofft. Gerade für Stromkunden in Ostdeutschland würde diese Anpassung eine echte Entlastung bedeuten, während Kunden im Westen Deutschlands mit einem steigenden Strompreis rechnen müssten. Dass es tatsächlich zu einem einheitlichen Aufschlag durch die Netzentgelte unabhängig von der Wohnregion kommt, ist politisch zwar geplant, scheint jedoch doch erst später durchgesetzt zu werden. Nach einem aktuellen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden die entsprechenden Ankündigungen aus dem aktuellen Gesetzesentwurf wieder herausgenommen.
Ministerpräsidenten sprechen von Wortbruch
Falls der Gesetzesentwurf tatsächlich ohne einen entsprechenden Passus ins Parlament käme und von diesem abgesegnet würde, kann von einem Wortbruch der Regierung gesprochen werden. Eine entsprechende Formulierung wählte bereits Sachsens Ministerpräsident Tillich, der sich für eine Entlastung aller Bürger seines Bundeslandes stark machte. Er beruft sich hierbei auf die ursprüngliche Formulierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das eine bundesweit einheitliche Anpassung der Netzentgelte bis Ende des Jahres 2016 vorsah. Dies kann bereits nicht mehr erreicht werden, allerdings war noch vor einigen Wochen von der entsprechenden Anpassung im neues Gesetzesentwurf die Rede. Eine entsprechende Formulierung scheint es im aktuellen Entwurf nicht mehr zu geben.
Finanzierung bleibt in der Diskussion
Aktuell zahlen Kunden in Ostdeutschland je nach Region fast das doppelte als Kunden in westlichen Bundesländern. Auch jenseits der Ost-West-Grenze gibt es regionale Unterschiede, da unterschiedliche Betreiber für die Infrastrukturen in der Stromversorgung verantwortlich sind. Die Netzkosten machen für alle Bundesbürger und Unternehmen einen Teil der Stromkosten aus, auch die Entwicklung anderer Faktoren wie der EEG-Umlage über die nächsten Jahre ist nur schwierig abschätzbar. Da langfristig weiterhin von einem steigenden Strompreis dank Abgaben und Entgelte gerechnet werden darf, wäre die Anpassung zumindest für einen Teil der Bundesbürger eine willkommene Entlastung gewesen. Für den anderen Teil hätte sie eine erneute Erhöhung des gesamten Strompreises bedeutet.