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Bundesrat - einfach erklärt

 

Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer, in der zustimmungspflichtige Gesetze des Bundestages diskutiert werden. Stimmt der Bundesrat einem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zu, wird es an den Vermittlungsausschuss verwiesen, wo ein Kompromiss gefunden werden soll. Kommt ein solcher Kompromiss nicht zustande, kann die Bundesregierung ein Gesetz unter Umständen mit der sogenannten Kanzlermehrheit im Bundestag auch allein beschließen. Hin und wieder gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, welche Gesetze dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.