Wird Strom aus regenerativen Quellen in das öffentliche Stromnetz eingespeist, erhält der Erzeuger eine Einspeisevergütung. Nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Lieferanten von Solarstrom beispielsweise eine Vergütung von 99 Cent pro Kilowattstunde.
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