Im Rahmen des Stromeinspeisungsgesetzes wurde festgelegt, dass Betreiber von Anlagen zur Energieerzeugung bei der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz eine Vergütung erhalten, sofern der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Im Jahr 2000 wurde dieses Gesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelöst. Die Stromeinspeisungsvergütung kommt beispielsweise Betreibern von Solarstromanlagen zu Gute. Sinn des Gesetzes soll sein, die Verbreitung von Energieerzeugung durch regenerative Energiequellen zu fördern.
Stromlexikon