Umlage zur Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. Abhängig vom Alter der entsprechenden Anlage wird der dort erzeugte Strom mit einer Vergütung zwischen 0,97 und 2,10 Cent je Kilowattstunde gefördert.
Stromlexikon
Umlage zur Förderung von Anlagen zur Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung. Abhängig vom Alter der entsprechenden Anlage wird der dort erzeugte Strom mit einer Vergütung zwischen 0,97 und 2,10 Cent je Kilowattstunde gefördert.