Strompreisentwicklung & Zusammensetzung der Preisbestandteile

Aktueller Strompreis

Im Schnitt: 28,69 Cent / Kilowattstunde

Strompreis Zusammensetzung & Infos

  • 54 Prozent beträgt der Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen am Strompreis
  • 6,35 Cent pro kWh beträgt die Höhe der EEG-Umlage aktuell
  • 1,25 Cent mehr pro Kilowattstunde zahlen die Haushalte als Ausgleich, während es gleichzeitig neue Industrierabatte auf die EEG-Umlage gibt
  • 3,70 Cent / kWh Börsenstrompreis EPEX Spotmarkt Ø 2015

2016 war bisher für viele der 44 Millionen privaten Haushalte und Stromanschlüsse nicht das teuerste, aber auch nicht das günstige Jahr, in Anbetracht der Strompreisentwicklung. Nach einer sehr kurzen Phase der Preissenkungen 2015,  haben die Strompreise für Haushaltskunden 2016 wieder zugelegt, dieses Mal vor allem auf Grund der gestiegenen Netzentgelte. Und was passiert 2017? Werden die Strompreise weiter steigen? Ja, wahrscheinlich schon. Warum und um wie viel, das verraten wir Ihnen auf dieser Seite.

Im Schnitt erhöhten sich die Strompreise dieses Jahr um 3 %. Rund 1/3 der Stromanbieter haben ihre Preise angezogen, was ca. einer Anzahl von 219 Stromanbietern entspricht. 17 Millionen Haushalte waren betroffen. Der paradoxe Grund dafür: Die sinkenden Strompreise an der Börse, in Kombination mit dem Mechanismus der EEG-Umlage, die kontinuierlich steigt – aber eben nur für Privathaushalte. Wenn man verstehen möchte, wie sich Strompreise entwickeln, ist also auch die Kenntnis über die Strompreiszusammensetzung elementar. 

Im Schnitt kostet die Kilowattstunde Strom aktuell ca. 29,69 Cent. Seit dem Jahr 2000, in welchem der kWh-Preis bei 13,94 Cent lag, ist das eine Preiserhöhung um 106 %. Das entspricht wiederum einer durchschnittlichen Strompreiserhöhung von 7 % pro Jahr. Und das, obwohl die Einkaufspreise für Strom an der Börse fallen. Ein 3-Personen-Haushalt, der im Schnitt 3.500 kWh im Jahr verbraucht, zahlt ca. 83 Euro pro Monat an Abschlagszahlungen. Das sind satte 21 % mehr, als noch 2010 und über 100 % mehr, als noch zur Jahrtausendwende. Der Strompreis an der Börse ist im Vergleich dazu seit 2009  von 7,16 Cent pro kWh auf 3,60 Cent gesunken, also um nahezu 100 %.

Strompreis News & Entwicklungen

So entwickelten sich die Strompreise bisher

Die Entwicklung der Strompreise im Privathaushalt, im europäischen Vergleich – Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die Entwicklung der Strompreise im Privathaushalt. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / Infografik von strom-report.de

Das bedeutet, dass die Stromanbieter & Produzenten weniger für Strom im Einkauf bezahlen, diese Preissenkung aber nicht an den Endverbraucher weitergeben. Die Gründe dafür sind zahlreich, aber unfair, kritisierte auch der BEE die Stromanbieter. Ein Großteil der steigenden Stromkosten ist jedoch auf grundlegende Fehler bei der Umsetzung der EEG-Umlage und Einspeisevergütung zurückzuführen. Doch um diese Probleme zu verstehen, ist es auch wichtig, die Zusammensetzung der Strompreise zu verstehen, so wie Mechanismen hinter der Strompreisentwicklung.

Fakt ist: Seit der Liberalisierung des Energiemarktes, sind die Grundversorger schon lange nicht mehr die günstigsten Stromanbieter am Markt. Hier kann im im Schnitt 30 % Stromkosten mit einem Stromanbieterwechsel einsparen. 2016 sind die Strompreise für Grundversorgungstarife gar auf einen Allzeit-Höchstwert geklettert – 30,27 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine Steigerung um 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Damit sind die Grundversorger fast über einen halben Cent teurer pro kWh, als alternative Stromanbieter. Und davon gibt es mittlerweile immerhin rund 1.185 in Deutschland.

EEG-Umlage lässt Strompreise 2017 weiter steigen

 Infografik "Strompreiserhöhungen in Deutschland 2017" von Strom-Report.de

Infografik “Strompreiserhöhungen in Deutschland 2017” von Strom-Report.de

Bereits zu Beginn des Jahres 2016 hatten zahlreiche Stromanbieter die Preise erhöht und zwar um Durchschnittlich um 3 %. Doch es gab sogar Strompreiserhöhungen von bis zu 14,2 %. 17 Millionen Haushalte waren betroffen. Überdurchschnittlich war der Anteil der betroffenen Haushalte in Bayern und Baden-Württemberg und vor allem der Anteil der Privathaushalte. Denn an der Industrie ging die Preiserhöhung auf Grund der EEG-Umlage nahezu spurlos vorbei, dank der zahlreichen Ausnahmeregelungen und Industrierabatte auf die Umlage, vor allem für die energieintensivsten Industrie und Wirtschaftsbetriebe.

Und auch für 2017 kündigen die ersten Beobachter bereits in Prognosen an, dass die Strompreise wahrscheinlich weiter anziehen werden. Vor allem die EEG-Umlage lässt die Strompreise 2017 steigen. Im nächsten Jahr soll die EEG-Umlage nämlich bereits auf über 7 Cent steigen. Aktuell steht sie bei 6,35 Cent. Ein weiterer Grund für den kontinuierlichen Preisanstieg, sind steigende Netzentgelte. Diese sind im Januar 2016 bereits 4,7 % höher gewesen, als noch im Januar 2015. Interessant dabei ist, dass die Einkaufspreise für Strom an der Börse im selben Zeitraum um ca. 13 % gefallen sind. Damit sind sie so niedrig, wie seit 2007 nicht mehr.

Einkaufspreise für Strom fallen – Stromrechnungen steigen

Entwicklung der Börsenstrompreise - Daten: IWR Institut
Entwicklung der Börsenstrompreise – Daten: IWR Institut

Hier sieht man deutlich, wie stark die Einkaufspreise für die Stromversorger gefallen sind. Das Problem: Die Einspeisevergütung. Diese garantiert Energieunternehmen einen festen Abnahmepreis für Erneuerbare Energien, welche die Anbieter ins Netz einspeisen. Sozusagen als Motivation, für das Vorantreiben der Energiewende. Denn der Ausbau dieser Energiequellen ist kostenintensiv. Durch die Einspeisevergütung sollen die Unternehmen also von Schwankungen an der Strombörse beschützt werden, indem sie den Strom immer zum festen Preis los werden, egal, was er an der Börse gerade wert ist.

Diese Infografik zeigt eindrucksvoll den Zusammenhang zwischen Börsenpreis und EEG-Umlage - Foto/Grafik: BEE
Diese Infografik zeigt eindrucksvoll den Zusammenhang zwischen Börsenpreis und EEG-Umlage – Foto/Grafik: BEE

Aber die finanziellen Mittel für den Ausgleich dieser Differenz müssen ja irgendwoher kommen. Da kommt die EEG-Umlage ins Spiel, denn diese soll eben genau diese Differenz finanzieren. Fallen die Börsenpreise, wird die Differenz zwischen Börsenpreis und garantierter Einspeisevergütung durch die EEG-Umlage ausgeglichen. Kurz gesagt: Sinken die Einkaufspreise, steigt die EEG-Umlage nahezu proportional. Aber auch diese Umlage muss finanziert werden. Nun könnte man meinen, dass es sinnvoll wäre, vor allem die Unternehmen zur Finanzierung der Energiewende anzuhalten, die entsprechend viel fossile Brennstoffe nutzen und CO2 verbrauchen. Falsch gedacht. Die EEG-Umlage zahlen fast ausschließlich die Privathaushalte, während Industrie und Wirtschaft ganz, oder teilweise von der Umlage befreit werden. Jedes mal, wenn also die Einkaufspreise an der Börse sinken, steigt Ihre Stromrechnung Zuhause.

Experten meinen, dass den Stromanbietern schlichtweg der Anreiz dazu fehlt, die Strompreise zu senken und günstigere Tarife anzubieten. Denn nicht einmal die Hälfte der Deutschen haben ihren Stromanbieter seit der Liberalisierung 1998 gewechselt. Satte 34 % sind sogar noch bei Grundversorgern unter Vertrag, obwohl ein Strompreisvergleich die Möglichkeit bietet, über 1.000 Stromanbieter und 12.500 Tarife & Strompreise pro kWh zu vergleichen – kostenlos, sicher & neutral. Das Preisgefälle zwischen den angezeigten Stromtarifen, innerhalb ein und desselben Postleitzahlengebiets, liegt sogar zwischen 15 und 30%. Zusätzlich sind die Grundversorger über einen halben Cent teurer pro Kilowattstunde, als der durchschnittliche alternative Stromanbieter.

Entwicklung der Strompreise für Privathaushalte

Sollten die bisher immer recht präzisen Prognosen der Agora Energiewende zutreffen und die EEG-Umlage 2017 steigen, so käme auf die Privathaushalte in Deutschland, eine zusätzliche jährliche Belastung bei den Stromkosten von 1,1 bis 1,4 Mrd. Euro zu. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh bedeutet das Mehrkosten in Höhe von 44 bis 56 € pro Jahr, obwohl die Börsenpreise sinken. Für einen Single – Haushalt, der ca. 2.000 kWh im Jahr verbraucht, wären es auch immerhin noch höhere Stromkosten von 18 bis 22 Euro pro Jahr.

Ein Ausweg bietet gestern wie heute der Stromanbieterwechsel. Falls Sie aktuell noch in einem Grundversorgungstarif sind, können dabei besonders viel Stromkosten sparen – bis zu 30 % sind hier im Schnitt drin. Denn da die Grundversorger noch ihrer Funktion als Sicherheitsnetz nachkommen müssen, sind diese Tarife in der Regel automatisch teurer als alternative Stromangebote und Sondertarife. Zwar haben Sie bei der Grundversorgung wesentlich kürzere Kündigungsfristen und damit gleichzeitig schnellere Wechselmöglichkeiten. Diese Kosten jedoch ungleich mehr Geld.

Anhand der nachfolgenden Tabelle, in der wir alle durchschnittlichen Preise für die drei verschiedenen Tarifarten (Grundversorgung, Öko und Sondertarif) nach Bundesländern sortiert haben, können Sie Ihr Einsparpotenzial sehr genau einschätzen. Und glauben Sie uns: Ein Wechsel und Strompreisvergleich lohnt sich fast immer.

BundeslandStrompreis GrundversorgerStrompreis ÖkostromStrompreis Sondertarife
Deutschland insg.1.081,89 Euro746,36 Euro720,51 Euro
Baden-Württemberg1.085,56 Euro744,34 Euro717,84 Euro
Bayern1.044,52 Euro720,57 Euro688,22 Euro
Berlin1.095,00 Euro689,87 Euro686,71 Euro
Brandenburg1.188,32 Euro831,82 Euro791,74 Euro
Bremen995,50 Euro675,27 Euro674,66 Euro
Hamburg1.088,00 Euro716,53 Euro714,53 Euro
Hessen1.064,64 Euro736,78 Euro705,99 Euro
Mecklenburg-Vorpommern1.210,92 Euro848,28 Euro809,59 Euro
Niedersachsen1.059,90 Euro732,46 Euro702,83 Euro
Nordrhein-Westfalen1.072,95 Euro717,17 Euro694,23 Euro
Rheinland-Pfalz1.089,17 Euro725,74 Euro693,32 Euro
Saarland1.106,06 Euro737,79 Euro703,56 Euro
Sachsen1.094,48 Euro769,07 Euro735,29 Euro
Sachsen-Anhalt1.106,81 Euro761,26 Euro730,70 Euro
Schleswig-Holstein1.148,08 Euro820,26 Euro783,10 Euro
Thüringen1.155,98 Euro779,37 Euro746,68 Euro

Strompreiszusammensetzung – alle Bestandteile

Man muss den Stromanbietern bei aller Kritik aber zugute halten, dass sie nur einen Teil des Strompreises, nämlich ca. 50 % komplett selbst beeinflussen können. Die andere Hälfte setzt sich komplett aus staatlichen Abgaben, Netzentgelten, Steuern und Umlagen zusammen.

SteuernAbgaben und Umlagen kann der Stromanbieter nicht beeinflussen und ist verpflichtet, diese fix für jede geleistete Kilowattstunde zu zahlen. Deshalb holt er sich die geleisteten Abschläge natürlich vom Verbraucher zurück. Dazu gehört zwar auch die EEG-Umlage, allerdings müsste diese gar nicht auf den Strompreis einwirken, da sie sich in letzter Zeit komplett mit den sinkenden Einkaufspreisen an der Börse ausgeglichen hat. Die Stromanbieter hätten also definitiv die Preise senken können, haben es aber nicht getan. Die EEG-Umlage gleicht die Differenz zwischen Börsenpreis von Strom und der versprochenen Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien aus. Deshalb steigt sie immer dann, wenn die Börsenpreise fallen. 

Strompreiszusammensetzung - Alle Strompreisbestandteile in der Übersicht
Strompreiszusammensetzung – Alle Strompreisbestandteile in der Übersicht

Viele Abgaben erhält auch die jeweilige Gemeinde, dessen Infrastruktur der Stromanbieter nutzt, um neue Stromleitungen zu verlegen und alte zu reparieren. Die Netzentgelte hingegen fließen direkt an die Netzbetreiber, dessen Leitungen die vielen alternativen Stromanbieter zwangsweise nutzen, da natürlich nicht jeder Stromanbieter sein eigenes Versorgungsnetz hat. Die Bundesnetzagentur bestimmt die Höhe dieser Netzentgelte, die dafür sorgen, dass auch die Netzbetreiber noch weiter verdienen, selbst wenn die Kunden aus deren Stromtarifen flüchten. Denn schließlich muss das Netz ja weiter betrieben werden (Stichwort: Versorgungssicherheit).

Lediglich die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb hat der jeweilige Stromanbieter selbst in der Hand und genau dort unterscheiden sich die verschiedenen Versorger auch. Denn hier entscheidet sich die Höhe der Marge und ergo auch die Höhe Ihrer Rechnung. Bei günstigen Stromtarifen wird also weniger in Beschaffung und Vertrieb investiert, wobei ersteres oft ein Zeichen dafür ist, dass die gelieferte Energie zwar gut, aber nicht grün ist. Immer mehr Menschen bevorzugen deshalb einen Ökostrom Vergleich. Bei teureren Tarifen ist es entsprechend umgekehrt. Trotzdem sind zahlreiche Ökostrom Tarife heutzutage schon günstiger, als jene der Grundversorgung.

Strompreiszusammensetzung in absoluten Zahlen

PreisbestandteilKostenProzent Anteil
Umsatzsteuer / MwSt.4,59 Cent16 %
Stromsteuer2,01 Cent7 %
Stromerzeugung, Vertrieb7,46 Cent26 %
Netzentgelte6,50 Cent22,7 %
Konzessionsabgabe1,43 Cent5 %
Sonstige Umlagen0,351,2 %
EEG-Umlage6,35 Cent22,1 % (aktuell)
Gesamt28,69 Cent100 %

Zusammenfassung der Preisbestandteile

Netzentgelt

Entwicklung-NetzentgeltDurch die Liberalisierung des Energiemarktes stieg die Anzahl der Stromanbieter rasant an. Natürlich wuchs die Anzahl an Stromnetzen und Leitungen nicht dementsprechend mit, welche die Grundversorger vorher eigenständig errichtet hatten. Nun wollten plötzlich viel mehr Stromversorger ihren Strom durch die Netze jener Anbieter leiten, die durch die neue Konkurrenz auch noch Kunden verloren. Deshalb wurde beschlossen, dass jeder Stromversorger Netzentgelt an den jeweiligen Netzbetreiber zahlen muss. Dieses kann dieser dann in Instandhaltung, Betrieb und den Ausbau des Stromnetzes investieren, wovon wiederum auch der Anbieter profitiert, der nicht als Netzbetreiber fungiert. Denn schließlich sind diese Anbieter auf die Stromleitungen der Konkurrenz angewiesen. Die Höhe des Entgeltes wird durch die Bundesnetzagentur bestimmt und Jahr für Jahr neu festgelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende ist auch mit einer Erweiterung und Verbesserung der Übertragungs- und Verteilnetze verbunden, was in vielen Regionen Deutschlands zu hohen Netznutzungskosten führt und die Strompreise in die Höhe treibt. Die Netzentgelte variieren deshalb je nach Versorgungsgebiet, da nicht jedes Bundesland und nicht mal jede Region innerhalb eines Bundeslandes gleichermaßen an der Energiewende beteiligt ist.

KWK-Umlage

Die KWK-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird als Aufschlag auf die Netzentgelte abgeführt und kalkuliert, ebenfalls durch die Bundesnetzagentur.

EEG-Umlage

Eines der umstrittensten Themen der Energiewende überhaupt und auch im Rahmen der EEG-Reform 2016 wieder stark diskutiert. Sie ist eng mit der Einspeisevergütung verknüpft, welche nach dem Beschluss der Novelle 2016 bald abgeschafft wird. Das wird den kompletten Mechanismus der EEG-Umlage verändern.

Diese Infografik zeigt, welche Faktoren maßgeblich an der steigenden EEG-Umlage beteiligt sind.
Diese Infografik zeigt, welche Faktoren maßgeblich an der steigenden EEG-Umlage beteiligt sind.

Die EEG-Umlage soll den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, führt aber in der Regel häufig nur dann zu medialer Aufmerksamkeit, wenn sich die Strompreise für Privatkunden wegen ihr erhöhen. Denn Stromproduzenten beziehen für jede Kilowattstunde Ökostrom aus Erneuerbaren Energien, welche sie ins Netz einspeisen, eine fixe Einspeisevergütung vom Netzbetreiber, um den Ausbau der Erneuerbaren unabhängig von Schwankungen an der Strombörse zu machen. Weiterverkauft wird der Strom dann von den Netzbetreibern an der Strombörse. Die Differenz zwischen den niedrigen und weiter fallenden Börsenpreisen und der garantierten Einspeisevergütung, wird dann auf die Stromkunden umgelegt. Zur Diskussion kommt es dabei häufig, weil eben gerade die energieintensivsten Industriebetriebe, so wie die Wirtschaft insgesamt von der EEG-Umlage befreit wird, oder zumindest deutliche Rabatte erhält, was bei den Stromkunden mittlerweile zu Mehrkosten von über 1 Cent pro Kilowattstunde führt. So führen sinkende Börsenpreise zu steigenden Strompreisen bei Privathaushalten, aber eben nicht bei der Industrie, welche aber viel mehr Verantwortung für die Notwendigkeit der Energiewende trägt, als die Privatpersonen.

Stromsteuer

Auf der Stromrechnung ist für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom auch eine entsprechende Stromsteuer fällig, welche als Verbrauchssteuer im Rahmen des “Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform” 199 eingeführt wurde. Die gängige Bezeichnung lautet deshalb übrigens auch Ökosteuer. Interessant: Die Einnahmen aus der Stromsteuer bzw. Ökosteuer fließen zum größten Teil in die Rentenkasse. Auch hier gibt es wieder das alte Paradoxon, welches wir schon von der EEG-Umlage und von der allseits beliebten Einkommenssteuer kennen. Unternehmen, die besonders viel Energie verbrauchen, zahlen ironischerweise weniger: Darunter fallen zum Beispiel die verminderten Stromsteuersätze für die Stromversorgung des Bahnnetzes und des produzierenden Gewerbes. Komisch, dass diese ihre Verkaufspreise trotzdem ständig auf Grund von steigenden Energiekosten erhöhen.

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer, auch bekannt als Umsatzsteuer genannt, taucht auf jedem Kassenbon und auf jeder Rechnung auf. Händler und Dienstleister aller Art, müssen diese an den Staat abführen und können die Summe dann auf den Kunden umlegen, was natürlich auch alle tun. Auch Stromanbieter sind folglich dazu verpflichtet, die aktuell anfallenden 19 Prozent des Stromwertes an den Staat zu entrichten.

Offshore-Haftungsumlage

Die Risikoversicherung für Netzbetreiber. Mithilfe der Offshore-Haftungsumlage werden eventuelle Mehrkosten, die durch den Ausbau der Offshore-Windkraft entstehen, finanziert. Zusatzkosten entstehen besonders häufig dann, wenn geplante Windparks zu spät ans Netz gehen, oder die veranschlagten Baukosten steigen.

NEV-Umlage

Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird auch Sonderkundenumlage genannt. Mit ihr gleicht man Kosten aus, die immer dann entstehen, wenn sich stromintensive Unternehmen von einem Teil der Netzentgelte befreien lassen, was komischerweise auch Heute noch möglich ist. Diese Kosten werden dann auf die anderen Letztverbraucher umgelegt, ähnlich wie bei der EEG-Umlage. Verständlich, dass dies immer wieder für Ärger bei den Stromkunden sorgt.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Abgabe, das Stromversorger an die jeweilige Stadt oder Kommunen zahlen, um ein Recht bzw. eine Konzession dafür zu erhalten, die öffentliche Infrastruktur, wie Straßen dafür zu nutzen, Stromleitungen neu zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgabe unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, da sie vor allem von der Größe der Stadt bzw. des Ortes abhängt. 

Einsparpotenzial bei Stromanbieterwechsel variiert stark

Um wie viel Sie die steigende Strompreisentwicklung durch einen Stromvergleich und Stromanbieterwechsel senken können, hängt vor allem davon ab, wo Sie leben. Im Schnitt konnten Privatkunden Ihre Stromkosten um 279 Euro senken9 % mehr, als noch 2014. Damals konnte man durchschnittlich 256 Euro einsparen.

Anbieterwechsel-Strompreisvergleich-Einsparpotenzial
variierenden Einsparpotenziale nach Bundesländern

Das Vergleichsportal Check24 hat die Werte aus den Jahren 2010 bis 2015 analysiert und interessante Ergebnisse herausbekommen. Dabei wurde vor allem deutlich, dass die Ersparnis der Stromkunden im Westen ca. 13 % höher ist (281 Euro), als die der Verbraucher in den neuen Bundesländern (245 Euro). In Rheinland-Pfalz konnte man zwischen 2010 und 2015 insgesamt bis zu 1.500 Euro Stromkosten einsparen – absoluter Spitzenreiter. Das Saarland liegt übrigens nur knapp dahinter. Hier konnte man die Stromrechnung zwischen 2010 und 2015 durch einen Anbieterwechsel um 1.469 Euro senken. Klare Verlierer: Hamburg (964 €) und Berlin (1.040 €).

Laut Berechnungen von Check24 wendet der Single im Osten Deutschlands im Schnitt 6,15 % seines monatlichen Einkommens für Strom und Gas auf, während es im Westen gerade einmal 4,92 % sind. Die Energiekostenquote ist in den neuen Bundesländern also rund 25% höher als im Westen. Gründe dafür sind aber nicht unbedingt nur höhere Strompreise, sondern auch eine insgesamt geringere Kaufkraft im Osten. Bundesweit liegt der Schnitt der Energiekostenquote, also der Anteil der Stromkosten an unserer gesamten Kaufkraft, bei 5,1 Prozent. Doch das Einsparpotenzial beim Stromanbieterwechsel hängt noch von weiteren Faktoren ab. Am wichtigsten ist die Frage, ob Sie schon Mal gewechselt sind, oder noch einen Grundversorgungstarif haben. Denn das Einsparpotenzial ist mit 30 % bei einem Wechsel von der Grundversorgung zu einem alternativen Stromanbieter mit Abstand am größten. Außerdem gibt es noch weitere Wege, Stromkosten zu sparen:

So wehren Sie sich gegen Strompreiserhöhungen

Auf Basis der bisher präsentierten Zahlen und des Fakts, dass die EEG-Umlage auch 2017 weiter steigen wird, lässt sich sicher sagen, dass 2016 sicher nicht die letzte Preiserhöhung seitens der Stromanbieter stattgefunden hat. Für 2017 ist es also wichtig, dass Sie wissen, wie Sie als Verbraucher sich gegen die steigende Stromrechnung wehren können. Natürlich sind ein Strompreisvergleich und der Stromanbieterwechsel elementar dafür. Aber oft gibt es ganz andere Probleme, wie beispielsweise Vertragslaufzeiten, Probleme mit Kündigungsfristen oder Preiserhöhungen trotz Preisgarantien.

All’ diese Dinge hindern Sie daran, Ihren Stromvertrag immer dann zu wechseln, wann Sie möchten. Zumindest die Versorger sind auf der sicheren Seite. Denn diese können die steigenden Kosten, die 2017 durch einen prognostizierten Anstieg der EEG-Umlage entstehen, an Sie weitergeben. Inwiefern das dann auch tatsächlich umgesetzt wird, bleibt allerdings abzuwarten. Aber bekanntlich wirken sich sinkende Strompreise an den Strombörsen nur in den wenigsten Fällen auf die Konditionen für Privatkunden aus. 1/3 der Stromanbieter haben bereits jetzt angeküdigt, die Preise weiter anzueheben.

Doch die Tatsache, dass Medien und Verbraucher aufmerksamer geworden sind führt dazu, dass den Stromversorgern ein Preiskampf ins Haus steht. Denn nicht jeder Versorger wird die Preise erhöhen. Einige werden davon profitieren wollen und die Preise aus 2016 halten, oder vielleicht sogar senken. Davon können Sie profitieren. Aber nur, wenn Sie wissen, wie Sie aus Ihrem bestehenden Vertrag und Stromtarif austreten können.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Das mächtigste Werkzeug, dass uns der Gesetzgeber dafür in letzter Zeit an die Hand gegeben hat, ist das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Dieses ermöglicht Ihnen aus einem Stromtarif auszutreten, sobald die Preise erhöht werden. Zumindest dann, wenn Sie einen Grundversorgungstarif beziehen und noch nie gewechselt haben. Denn sind Sie bereits gewechselt und bei einem alternativen Stromanbieter unter Vertrag, gelten die abgeschlossenen Vertragskonditionen. Diese gehen meistens mit Preisgarantien und Vertragslaufzeiten, so wie Kündigungsfristen einher.

Doch es gibt eine Ausnahme und zwar dann, wenn der Versorger seinen gesetzlichen Pflichten im Rahmen einer Strompreiserhöhung nicht nachkommt.

Pflichten der Stromanbieter

§ 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG – Stromlieferanten sind verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig und transparent über beabsichtigte Preiserhöhungen zu informieren.

Heißt: Der Stromanbieter muss Sie vorher eindeutig über die Preiserhöhung informieren. Eindeutig bedeutet, dass er dies in einem separaten Schreiben tun muss, nicht versteckt zwischen Werbeschreiben, oder im Kleingedruckten. Tut er dies nicht, können Sie per Sonderkündigung kündigen. Und zwar innerhalb von zwei Wochen, unabhängig von vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen

§ 5 Abs. 2 StromGVV – Als Kunde der Grundversorgung haben Sie noch weitere Rechte. Grundversorger müssen nämlich laut Gesetz sechs Wochen im Voraus per Brief über „den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung“ aufgeklärt werden.

Jetzt müssen Sie also nur noch feststellen, was für ein Kunde Sie sind – Grundversorgung oder Sonderkunde.

Grundversorgung – kommunale Versorgungsunternehmen, wie die Stadtwerke oder Verbundunternehmer, die ihre Preise auf Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) festlegen. Kunden dieser Versorger sind „Kunden der Grundversorgung“.

Sonderkunde – alle Verbraucher, die ihren Strom nicht vom Grundversorger beziehen oder diesen auch nicht zu gesonderten Konditionen vom kommunalen Versorger erhalten. Schauen Sie einfach auf Ihre letzte Abrechnung, oder Ihren Vertrag. Tauchen dort Begriffe wie „Sondertarif“ oder „Sonderpreis“ auf, sind Sie eindeutig Sonderkunde und müssen beim Wechsel deutlich mehr beachten.

Was kann ich noch gegen Preiserhöhungen tun?

Kunde der Grundversorgung – der einfachste Weg ist ein Stromvergleich und Stromanbieterwechsel. Als Kunde der Grundversorgung haben Sie die Möglichkeit, Ihren aktuellen Stromtarif mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen –  sogarohne Nennung eines Grundes wie eine Preiserhöhung. Wir stellen Ihnen dafür Kündigungsvorlagen und Muster zur Verfügung.

Sonderkunde – Hier bleiben Ihnen folgende Optionen: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung, wenn der Stormanbieter seinen Pflichten nicht nachkam, oder wenn er die Preise trotz Preisgarantie erhöht (§ 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG). Mittlerweile versuchen die Anbieter dies durch Vertragsklauseln zu verhindern, indem sie darauf hinweisen, dass Steuern, Umlagen (z.B. EEG-Umlagen) an den Kunden weitergegeben werden dürfen und somit das Kündigungsrecht entfällt. Laut einem Urteil des Landesgerichts Düsseldorf, ist dieses Vorgehen jedoch rechtswidrig.

Wenn Ihnen ein Anbieterwechsel zu aufwendig ist, oder unwirtschaftlich wäre, können Sie auch Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen.

Musterbrief für einen Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung wegen staatlicher Abgaben (Verbraucherzentrale)

Musterbrief für Widerspruch gegen Strompreiserhöhung (Verbraucherzentrale)