Stromrechnung auf Fehler prüfen – aber wie?

Jahresabrechnung zu hoch? Abrechnungsfehler prüfen - Geld zurück!

Die Stromrechnung Sinnbild
 
 

Bei vielen Verbrauchern war es erst kürzlich wieder soweit – die Jahresabrechnung des Stromanbieters lag im Briefkasten. Viele von Ihnen haben sicherlich wieder über hohe Nachzahlungen und steigende Abschlagszahlungen geschimpft. Viele fanden auch einfach, dass Ihre Stromrechnung zu hoch ist. Aber haben Sie schon Mal daran gedacht, Ihre Stromrechnung auch zu prüfen, um eventuelle Abrechnungsfehler auf der Jahresrechnung ausschließen zu können? Diese können Ihnen nämlich, sofern Sie diese bei der Prüfung bemerken und beim Versorger anmelden, viel Geld zurück bescheren. Zumindest aber kann das Zahlungsziel so in die Zukunft verlagert werden. Und Fehler auf der Stromrechnung kommen gar nicht mal so selten vor.

Inhalt:

  1. Gründe für Nachzahlungen & Preiserhöhungen Strom
  2. Aufbau einer Stromrechnung
  3. Häufige Fehler auf der Stromrechnung prüfen
  4. Ursachen für steigenden Verbrauch und Kosten prüfen
  5. Muss ich die Rechnung bezahlen? (So legen Sie Widerspruch ein)

Jedes Jahr erhalten wir unsere Stromrechnung, sogar so ziemlich genau zur selben Zeit. Es gibt einige beneidenswerte Individuen, die entweder eine Rückzahlung zu erwarten haben, oder deren Stromkosten bzw. monatliche Abschlagszahlungen nicht gestiegen sind. Die meisten von Ihnen jubeln aber eher weniger. Ganz im Gegenteil: Seit Jahren steigt der Strompreis kontinuierlich, was auch unsere Informationen zur Strompreisentwicklung und den Preisbestandteilen zeigen. Und mit ihm, steigt auch unsere Jahresabbrechnung. In den meisten Fällen wartet also eine Aufforderung zur Nachzahlung im Briefkasten auf Sie.

Oft hat man dann keine Lust mehr, die Abrechnung zu hinterfragen. Auch dann nicht, wenn die Stromrechnung augenscheinlich zu hoch ist, obwohl sich an Ihrem Stromverbrauch nichts geändert hat und auch die Preise auf den ersten Blick nicht erhöht wurden. Wie kann das sein, dass die Kosten dann trotzdem steigen?

Schon eine einfache Prüfung der Jahresabrechnung auf simple Fehler, kann bares Geld für Sie bedeuten.

Gründe für Nachzahlungen & Preiserhöhungen

Kein Grund zur Sorge: Einige Nachzahlungen und Preiserhöhungen halten einer ordentlichen Prüfung der Stromrechnung nicht Stand - fotolia / stokkete
Kein Grund zur Sorge: Einige Nachzahlungen und Preiserhöhungen halten einer ordentlichen Prüfung der Stromrechnung nicht Stand – fotolia / stokkete

Es gibt viele Gründe für Nachzahlungen und zu hohe Jahresabrechnungen. Oft sind es Preiserhöhungen des Stromanbieters und es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Stromrechnung darauf zu prüfen. So können Sie zumindest unangekündigten Preiserhöhungen, während des Abrechnungszeitraums, widersprechen. Denn unter all’ den Gründen, die ein Stromanbieter für eine Strompreiserhöhung heranziehen kann gibt es Eines, was er nicht tun sollte: Sie nicht darüber informieren! Es gibt nämlich gesetzlich genau bestimmte Pflichten, denen ein Stromversorger im Falle einer Erhöhung des kWh-Preises nachkommen muss. Tut er dies nicht, können Sie den Vertrag ohne Probleme kündigen und der Stromrechnung widersprechen.

Weitere Gründe für steigende Stromkosten sind zum Beispiel Preiserhöhungen, für die der Stromanbieter augenscheinlich nichts kann, wie zum Beispiel steigende Steuern, Umlagen, oder andere Strompreisbestandteile, die nicht vom Versorger direkt beeinflusst werden. Diese Preisbestandteile machen immerhin fast 50 Prozent des kWh-Preises aus.

Strompreiszusammensetzung - Alle Strompreisbestandteile in der Übersicht
Alle Strompreisbestandteile in der Übersicht

Allerdings ist es nicht in Fällen auch rechtens, die Stromkosten auf Grund der steigenden EEG-Umlage 2017 zu erhöhen, oder wegen anderen Abgaben und Umlagen. Denn der Stromanbieter muss die Bedingungen dafür genau ausformulieren, bevor Sie den Stromtarif abschließen. Ansonsten sind diese Preiserhöhungen ungültig und Sie können innerhalb von zwei Wochen kündigen und den Stromanbieter wechseln.

Pflichten des Stromanbieters bei Preiserhöhungen

  • Der Stromanbieter muss Sie rechtzeitig (6 Wochen im Voraus) über die Preiserhöhung informieren (§ 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG)
  • Die Strompreiserhöhung muss eindeutig mitgeteilt werden, nicht versteckt in den AGB oder in Werbeschreiben
  • Die Preisanpassungsklausel bei EEG-Umlage, Steuer usw. muss ebenfalls eindeutig und verständlich sein. Das ist Sie bei vielen Stromanbietern nicht, weshalb Sie Strompreiserhöhungen grundsätzlich anfechten sollten (siehe dazu auch: neues Urteil Sonderkündigungsrecht)
  • Außerdem muss der Stromanbieter Sie über “den Umfang, den Anlass und die Voraussetzungen der Änderung” aufklären und den Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 5 Abs. 2 StromGVV)

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese Vorgaben auch für Sonderkunden & Sondertarife zu beachten. Der Postweg ist nur dann auszuschließen, wenn Sie als Sonderkunde ausdrücklich mitgeteilt und / oder bestätigt haben, dass die Korrespondenz elektronisch erfolgen soll. In diesen Fällen kann der Anbieter die Erhöhung per E-Mail ankündigen.

Die Hoffnung ist deshalb natürlich bei vielen Verbrauchern entsprechend groß, eventuelle Fehler in de Abrechnung aufzutun, indem Sie die Stromrechnung sorgfältig prüfen.

Aber worauf können Sie die Stromrechnung eigentlich noch prüfen? Viele von Ihnen denken jetzt bestimmt, dass sich in jeder Stromrechnung Fehler verstecken, die nur darauf warten, gefunden zu werden, um Ihnen bares Geld einzubringen. So ist es leider nicht. Die meisten Abrechnungen sind korrekt und die hohen Kosten gehen meistens auf einen erhöhten Stromverbrauch im Haushalt, oder rechtlich korrekte Preiserhöhungen zurück. In diesem Fall lohnt sich aber ein Strompreisvergleich. Denn mit einem Wechsel des Stromanbieters können Sie schnell mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

Doch eine genaue Prüfung lohnt sich auch in anderen Fällen, zum Beispiel, wenn Stromdiebstahl vermutet wird, oder eine Manipulation des Stromzählers. Und auch wenn Sie nichts finden, steigt durch die bloße Beschäftigung mit der Thematik bereits die Sensibilität für Stromverbrauch und Abrechnung. Vielleicht notieren Sie Ihren Zählerstand nach dem Lesen dieses Berichts also häufiger, als beim Einzug und beim eventuellen Auszug. 

Aufbau einer Stromrechnung

Die meisten Stromtarife, auch die in unserem Tarifrechner, basieren auf monatlichen Abschlagszahlungen. Wir raten, sofern Sie Ihren Stromverbrauch nicht ganz genau kennen, auch von allen anderen Modellen, wie der jährlichen Vorauszahlung, oder den sogenannten Pakettarifen, ab. Die monatlichen Abschlagszahlungen basieren meistens auf Stromverbrauch Durchschnittswerten, abhängig von der Personenzahl in Ihrem Haushalt, der Art des Hauses (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) und der Warmwasserbereitung (Durchlauferhitzer Ja / Nein), ab.

Beispiel: Sie zahlen monatlich 50 Euro für Strom, also 600 Europro Jahr. Diese 600 Euro werden auf der Jahresabrechnung vom fälligen Gesamtbetrag abgezogen. Der Gesamtbetrag berechnet sich aus kWh-Preis*verbrauchte kWh. Ist der Gesamtbetrag niedriger, als die geleisteten Abschlagszahlungen, erhalten Sie eine Gutschrift / Rückzahlung, da Sie monatlich zu viel gezahlt haben. Ist der Verbrauch jedoch höher, als der durch die Abschlagszahlungen gedeckte Betrag, erhalten Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung und oft werden die Abschlagszahlungen infolgedessen erhöht. Eine Stromrechnung, die auf dem monatlichen Zahlungsintervall und Ihrem tatsächlichen Verbrauch basiert, kann also selten zu hoch sein.

Seite 1 – die wichtigste Seite 

Nun verraten wir Ihnen, wo Sie welche Daten finden und auf welche Abrechnungsfehler Sie Ihre Stromrechnung prüfen sollten.

Stromsparer Tippstromsparer.de empfiehlt: Die Stadtwerke München stellen eine sehr übersichtliche und hilfreiche Musterrechnung zur Verfügung, die zusätzlich auch interaktiv ist. 

Auf der ersten Seite finden Sie die wichtigsten Kontaktinformationen und eine Zusammenfassung des Verbrauchs und Ihrer Stromkosten.

    •  Links finden Sie Ihre Adresse bzw. die beim Anbieter hinterlegte Kontaktadresse.
    • Auf der rechten Seite sind die Kontaktdaten des Stromanbieters (dessen Name, Anschrift, Service-Rufnummern sowie die Öffnungszeiten) & Ihre Kundennummer aufgeführt.
    • In der Mitte finden Sie den allgemeinen Rechnungsbetrag für den angegebenen Zeitraum. Falls Sie von Ihrem Versorger nicht nur Strom, sondern auch Gas und Wasser beziehen, werden diese Posten dort auch aufgelistet.
    • Unter dem Rechnungsbetrag werden Sie auch darüber informiert, wann und von welchem Konto der fällige Betrag abgebucht wird. Bei einer Gutschrift gilt natürlich dasselbe. Dann erfahren Sie wann und auf welches Konto gezahlt wird, also die deutlich erfreulichere Variante. Oft wird auch der Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) für den aktuellen Abrechnungszeitraum, sowie der Stromverbrauch des Vorjahres angegeben. So können Sie gut vergleichen und Unregelmäßigkeiten entdecken. Besonders auffällig sind natürlich starke Veränderungen des jährlichen Stromverbrauchs, oder eben des Strompreises. Häufige Gründe für starke Veränderungen sind: Eine veränderte Personenzahl im Haushalt, neue elektrische Geräte, Stromdiebstahl durch Nachbarn, oder ein defekter Stromzähler. Die letzten beiden Faktoren berechtigen natürlich sofort zum Widerspruch.

Das muss die Stromrechnung außerdem enthalten

  • kWh-Preis, Abschlagshöhe, Abrechnungszeitraum, Anfangs -und Endzählerstand
  • Ableseart und Gesamthöhe der gezahlten monatlichen Abschläge
  • Kontaktdaten des Stromanbieters
  • Kündigungsfrist, nächstmöglicher Kündigungstermin, Vertragsdauer
  • Nummer der Lieferstelle (Zählernummer) und Code des Netzbetreibers
  • Vorjahresverbrauch
  • Höhe der Umlagen und Abgaben, so wie deren Anteil am Strompreis
  • eventuelle Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb

Eine ordentliche Prüfung der Stromrechnung kann sich auch ordentlich lohnen
Eine ordentliche Prüfung der Stromrechnung kann sich auch ordentlich lohnen – fotolia / jannoon028

Weitere häufige Fehler auf Ihrer Stromrechnung prüfen

Wenn die Stromrechnung Ihrer Meinung nach zu hoch ist, kann das auch an einem der folgenden Fehler auf Ihrer Jahresabrechnung liegen, die Sie auf jeden Fall immer prüfen sollten, bevor Sie zahlen.

1. Vertragspartner, Adresse, Kundennummer

Halten Sie überhaupt Ihre eigene Stromrechnung in der Hand. Gerade in Mehrfamilienhäusern landen immer wieder Stromrechnungen bei den falschen Kunden. Prüfen Sie also erstens, ob die Rechnung überhaupt an Sie adressiert ist und zweitens, ob die Rechnung tatsächlich von Ihrem Stromversorger ist. Am besten suchen Sie Ihren Tarifvertrag, oder die Jahrsrechnung des Vorjahres heraus, um die Angaben zu vergleichen.

2. Verkehrte Zählernummer & Zählerstände

Sie kennen das sicher selbst: Bei zu langen Zahlenfolgen kommt es schnell zu entsprechenden Zahlendrehern. Oder der Zählerstand wurde vielleicht falsch abgelesenen? Prüfen als erstes die Zählernummer und dann den Zählerstand.

Der Zählerstand ermöglicht darüber hinaus eine sehr genaue Prüfung des gesamten Abrechnungszeitraums. Das Enddatum bzw. der Endablesewert auf der Stromrechnung des Vorjahres ist nämlich der Anfangswert der diesjährigen Strom Jahresabrechnung. Das Enddatum des aktuellen Abrechnungszeitraums lässt sich leider nicht zu 100% überprüfen. Es gilt aber die Faustregel, dass der Endtsand des Zählers für den Abrechnungszeitraum nicht weiter, als 100 kWh vom aktuellen Zählerstand (Stand: Heute) entfernt sein sollte.

Stromsparer Tippstromsparer.de empfiehlt: Einfach den alten Zählerstand, der zu Beginn der aktuellen Abrechnungsperiode angezeigt wurde, vom neuen Zählerstand, der als Endwert der aktuellen Jahresabrechnung gilt, subtrahieren. Die Differenz beschreibt nun Ihren Stromverbrauch dieses Jahres. Deckt diese Zahl sich nicht mit dem angegebenen Verbrauch, oder tauchen andere Ungereimtheiten auf (z.B. falsche kWh-Preis Basis), wird dies in kürzester Zeit deutlich. Jetzt können Sie Widerspruch einlegen.

Sie sollten ebenfalls die oft genannten Teilverbräuche, zum Beispiel pro Quartal, prüfen. Dazu benötigen Sie die Anzahl der verbrauchten kWh für den entsprechenden Zeitraum, um diese dann mit dem kWh-Preis für diesen Zeitraum zu multiplizieren. Beide Werte stehen auf Ihrer Jahresabrechnung.

Wichtig: Die meisten Anbieter nennen den kWH-Preis netto, also ohne Mehrwertsteuer. Entsprechend müssen auf Summe noch einmal 19 Prozent draufgeschlagen werden. Auch die Stromsteuer wird häufig gesondert addiert – also nochmal 2,05 Cent/kWh. Wenn Sie jetzt trotzdem noch auf Differenzen stoßen, liegt das Einsparpotenzial direkt vor Ihrer Nase.

3. Preiserhöhungen Strom

Das Recht der Verbraucher wurde in den letzten Jahren schon ordentlich gestärkt. So sind Stromanbieter zum Beispiel zu einer leicht verständlichen und übersichtlichen Rechnung verpflichtet. Noch weiter geht das Gesetz jedoch bei Preiserhöhungen, was auch das neueste Urteil zum Sonderkündigungsrecht Strom wieder bestätigt hat. So ist ein Stromanbieter nämlich verpflichtet:

  • Sie mind. 6 Wochen im Voraus über eine Preiserhöhung zu informieren
  • Sie übersichtlich und klar verständlich darüber zu informieren. Das heißt, dass eine kleine Randnotiz in einem Werbeschreiben, oder versteckte bzw. extra klein gedruckte AGB NICHT GÜLTIG sind

Prüfen Sie am besten zuerst die Preise (Grundgebühr, Preis für die kWh), die als Basis Ihrer Stromrechnung fungieren. Sollten die Preise, vor allem der kWh-Preis, von denen im letzen Jahr, oder Ihrem vereinbarten Tarif abweichen, sollten Sie schleunigst prüfen, ob es sich dabei lediglich um einen Fehler handelt, oder Ihr Stromanbieter “vergessen” hat, Sie über die Strompreiserhöhung zu informieren. Sollte er es vergessen haben, sind Sie zum Widerspruch berechtigt. Auch können Sie vom Sonderkündigungsrecht Strom Gebrauch machen und Ihren Vertrag, unabhängig von vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen, beenden.

Stromsparer Tippstromsparer.de empfiehlt: Falls Sie Zweifel haben, oder einfach mal die Reaktion Ihres Versorgers testen wollen, rufen Sie bei Ihrem Stromanbieter an und lassen Sie sich die Stromrechnung en detail erklären. An der Reaktion bemerkt man in der Regel schon, ob die Preiserhöhung ein Versehen war, oder verschwiegen wurde. Das beste: Egal, was es ist – Sie sparen auf jeden Fall ordentlich Geld ein. 

PDF-Download: Musterbrief Sonderkündigung bei Preiserhöhung

PDF-Download: Kündigungsvorlage Sonderkündigung Preiserhöhung

Musterbrief für einen Widerspruch gegen die Strompreiserhöhung wegen staatlicher Abgaben (Verbraucherzentrale)

Musterbrief für Widerspruch gegen Strompreiserhöhung (Verbraucherzentrale)

Wieso steigt mein Verbrauch – Ursachen prüfen

Wenn sich Ihr Haushalt nicht vergrößert hat und Sie auch keine neuen und teuren Stromfresser in Form von elektrischen Geräten gekauft haben, sollten Sie am besten folgende Ursachen für einen steigenden Stromverbrauch überprüfen:

  • Schalten Sie alle Sicherungen aus (Schalter nach Unten), aber nur, wenn Waschmaschine oder Spülmaschine gerade nicht laufen! Gehen Sie nach ein paar Minuten zu Ihrem Stromzähler und schauen Sie, was genau passiert. Da sämtliche Sicherungen rauß sind und nun kein Strom mehr in Ihrer Wohnung fließt, muss das Rädchen still stehen. Dreht es sich trotzdem noch weiter, nutzt irgendjemand anders Ihren Strom. Informieren Sie sofort Ihren Stromanbieter!
  • Diese Aufgabe ist zwar etwas nervig, aber Sie hilft definitiv. Lesen Sie Ihren Verbrauch wöchentlich ab, wenn auch nur für ein paar Wochen. So erkennen Sie ganz genau, wann Ihr Stromverbrauch sich erhöht. Sollte der Verbrauch trotzdem noch von Woche zu Woche stark schwanken, obwohl Sie immer dieselben Haushaltsgeräte benutzen und auch die Nutzungsdauer nicht drastisch erhöht haben, dann spricht das ebenfalls dafür, dass entweder etwas mit dem Stromzähler nicht stimmt. Sollte mit dem Stromzähler alles ok sein, ist auch dieser Test ein Indiz dafür, dass noch jemand anderes Ihre Energie mitbenutzt.
  • Ein Messgerät hilft dabei, die verbrauchsintensivsten Geräte zu identifizieren. Das können Sie sich bei den meisten örtlichen Grundversorgern, wie beispielsweise den Stadtwerken, kostenlos ausleihen. Es funktioniert ganz einfach, indem man den Stecker des Geräts, dessen Verbrauch man messen möchte, aus der Steckdose zieht und ihn stattdessen in das Messgerät steckt. Anschließend stecken Sie das Messgerät selbst wieder in die Steckdose. und können nun feststellen, wie viel Strom das Gerät in der Stunde / Minute / am Tag / in der Woche verbraucht. Der Messzeitraum Ihnen dabei also vollkommen selbst überlassen. Sollten Sie hier große Stromfresser identifizieren, können Ihnen unsere Energiespartipps für den Haushalt helfen, den Stromverbrauch Ihrer Geräte zu reduzieren.
  • Falls all diese Maßnahmen den Schluss zulassen, dass Ihr Stromverbrauch eben nicht auf natürliche Weise anzusteigen scheint, kann es sein, dass der Zähler defekt ist. Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihren örtlichen Grundversorger kontaktieren, übrigens auch dann, wenn Sie Ihren Strom bei einem anderen Anbieter beziehen. Denn der Grundversorger ist trotzdem für die Wartung der Gerätschaften und des Stromnetzes vor Ort zuständig. Bitten Sie am besten schriftlich um eine Zählerprüfung. Bedenken Sie dabei aber bitte, dass die Auswechselung des Zählers kostenpflichtig sein kann – je nachdem, ob der Zähler tatsächlich defekt ist, oder nicht. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass der Zähler richtig übermittelt hat, müssen Sie die ca. 100 Euro tragen.

Muss ich meine Stromrechnung bezahlen?

Ja, außer:

  • ein offensichtlicher Rechnungs(betrag)-Fehler liegt vor
  • offensichtliche Datenfehler, z.B. falsche Zählerdaten oder Zählerstände
  • der Verbrauch ist im Vergleich zum Vorjahr doppelt so hoch UND Sie haben bereits eine Zählerprüfung deshalb beantragt
  • die Preise, während des Abrechnungszeitraums, unangekündigt erhöht wurden

In diesen Fällen räumt Ihnen das Gesetz ein Recht zum sofortigen Widerspruch und zur Einbehaltung der geforderten Nachzahlung ein. Es ist wichtig, dass Sie diese Rechnungsfehler in Ihrem Widerspruch deutlich beschreiben.

Bildnachweise

Titelbild “Die Stromrechnung” – fotolia #53814115 / beermedia.de

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