Bei der Benutzung eines Stromnetzes entstehen dem Netzbetreiber Kosten, die von dem jeweiligen Stromanbieter bezahlt werden müssen. Wechselt ein Kunde den Stromanbieter, muss der neue Stromanbieter dem alten Versorger eine Netznutzungsgebühr zahlen. Der regionale Grundversorger, dem das Stromnetz in der Regel gehört, muss sein Stromnetz anderen Stromanbietern öffnen und zahlungswillige und -fähige Kunden versorgen. Die Kosten für die Netznutzungsgebühr werden in der Regel auf den gesamten Strompreis umgelegt und sind in den Stromkosten für Endverbraucher enthalten.
Stromlexikon