Um den Zugang eines Netznutzers zu einem bestimmten Stromnetz zu regeln, wird ein Netznutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und dem Netznutzer abgeschlossen. In der Regel handelt es sich bei solchen Netznutzern um Stromhändler, die ihrerseits den Strom an den Endkunden liefern möchten und dafür das Netz eines bestimmten Netzbetreibers nutzen.
Stromlexikon