Die Stromsteuer gehört zum Kreis der Ökosteuern und wird durch das Stromsteuergesetz (StromStG) festgelegt. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs. Sie wird nicht extra erhoben, sondern ist in den sogenannten Arbeitspreisen der Stromanbieter bereits enthalten. Bestimmte Unternehmen können sich von der Stromsteuer befreien lassen, was dann zu einer Senkung der Verbraucherpreise für die Produkte der jeweiligen Firmen führen soll.
Stromlexikon